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Opta Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen

1. Definitionen:
a) "Bedingungen" bedeutet diese Bedingungen für den Verkauf und Kauf von Waren, Gütern und Geräten ("Waren"), die in den Vertrag aufgenommen werden und einen Teil davon bilden.
b) "Vertrag" bezeichnet den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2) über den Kauf und Verkauf der Waren, bestehend aus:
(i) das Angebot des Verkäufers (einschließlich der Dokumente (falls vorhanden), die durch ausdrückliche Bezugnahme auf der Vorderseite des Angebots enthalten sind) und die Annahme desselben durch den Käufer; oder
(ii) die Bestellung und deren Annahme durch den Verkäufer, zusammen mit diesen Bedingungen und jeder zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung
c) "Liefern", "Geliefert" oder "Lieferung" bedeutet die Handlung:
(i) Lieferung oder Bereitstellung der Waren ab Werk oder sofern nicht anders schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart
d) "Lieferdatum(e)" bedeutet das Datum oder die Daten, die im Vertrag vorgesehen sind, an dem/denen die Lieferung der Waren bzw. der Teilmengen der Waren erfolgen soll; oder das verlängerte Datum oder die verlängerten Daten für dasselbe gemäß der vom Verkäufer herausgegebenen Mitteilung.
e) "Ab Werk" bedeutet, dass die Ware dem Käufer im Betrieb des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort zur Verfügung gestellt wird, nicht zur Ausfuhr freigemacht und nicht auf ein Sammelfahrzeug verladen wird.
f) Unter "Waren" sind alle beweglichen Sachen (einschließlich spezieller hergestellt ) zu verstehen, die zum Zeitpunkt der Identifizierung des Vertrages beweglich sind, mit Ausnahme von Geld, in dem der Preis zu zahlen ist, von Wertpapieren und beweglichen Sachen (einschließlich einer Teilmenge der Waren oder Teilen davon), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat.
g) "Bestellung" bedeutet die schriftliche Bestellung des Käufers für die Lieferung der Waren und der Dokumente (falls vorhanden), die durch ausdrückliche Bezugnahme auf der Vorderseite der Bestellung enthalten sind.
h) "Partei" bedeutet den Verkäufer oder den Käufer und "Parteien" bedeutet beide.
i) "Käufer" bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die ein Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder den Auftrag für die Waren und/oder Dienstleistungen erteilt.
j) "Verzug des Käufers" bedeutet einen Verzug des Käufers in der in diesen Bedingungen beschriebenen Weise.
k) "Verkäufer" bezeichnet die Opta Minerals Inc. oder eine ihrer Tochtergesellschaften, auf die auf der Vorderseite der Bestellung Bezug genommen wird.
2. Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und sind bei der Auslegung dieser Bedingungen zu ignorieren und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
3. Wörter (einschließlich der im Vertrag definierten Wörter), die den Singular bedeuten, schließen auch den Plural ein und umgekehrt, wenn es der Kontext erfordert. Die Wörter "schriftlich" und "in Schriftform" schließen alle Mittel der sichtbaren Wiedergabe ein.
4. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren in Übereinstimmung mit dem Vertrag.
5. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und anderen Dokumenten, die Teil des Vertrages sind, gilt die folgende Rangfolge:
a) Jede schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien, in der die Parteien vereinbaren, dass eine der Bestimmungen in diesen Bedingungen ersetzt werden soll;
b) Das Angebot des Verkäufers und die Dokumente (falls vorhanden), die durch ausdrückliche Bezugnahme auf der Vorderseite des Angebots enthalten sind;
c) Diese Bedingungen; und
d) Der Auftrag.
6. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers unterzeichnet wurden. Abweichende Bedingungen, die der Käufer in seiner Bestellung oder einem anderen Dokument des Käufers vorschlägt, werden nicht Bestandteil des Vertrages.
7. Ein Auftrag gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn er vom Beauftragten des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
8. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer für die Richtigkeit der Bedingungen jeder Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) verantwortlich.
9. Die Menge, die Qualität und die Beschreibung der Waren sowie alle Spezifikationen für die Waren entsprechen denen, die im Angebot des Verkäufers (sofern vom Käufer akzeptiert) oder in der Bestellung (sofern vom Verkäufer akzeptiert) angegeben sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, wenn dies erforderlich ist, um die Waren mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen, vorausgesetzt, dass die Änderungen die Qualität oder Leistung der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.
10. Ein vom Verkäufer angenommener Auftrag kann vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung storniert, geändert oder ausgesetzt werden, dass der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben entschädigt, die dem Verkäufer infolge der Stornierung, Änderung oder Aussetzung entstehen.
11. Der Preis der Waren ist der in der Bestellung angegebene und vom Verkäufer akzeptierte Preis oder, falls eine solche Bestellung oder Akzeptanz nicht vorliegt, das schriftliche Angebot des Verkäufers.
12. Alle angegebenen Preise gelten für den im Angebot angegebenen Zeitraum (und wenn kein Zeitraum angegeben ist, nur für bis zu 30 Tage ab dem Datum der Ausstellung des Angebots), nach diesem Zeitraum können sie vom Verkäufer ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden.
13. Die angegebenen Preise beruhen auf dem im schriftlichen Angebot des Verkäufers genannten Warenumfang. Im Falle einer Abweichung u.a. des bestellten Warenumfangs einschließlich der Liefertermine vom Angebot des Verkäufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, die angegebenen Preise zu ändern.
14. Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden alle Preise vom Verkäufer auf der Basis "ab Werk" angegeben, und wenn der Verkäufer sich bereit erklärt, die Waren an einem anderen Ort als in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten des Verkäufers für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
15. Der Preis versteht sich ausschließlich der anwendbaren Waren- und Dienstleistungssteuer ("GST") oder anderer staatlicher Abgaben oder Zölle, die der Käufer zusätzlich in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Weise zu zahlen hat. Wenn eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wird, muss der Käufer eine Bescheinigung über die Befreiung vorlegen. Alle zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer aufgrund von Gesetzen, Anordnungen oder Vorschriften von Regierungsbehörden oder -stellen entstehen, sind vom Käufer zu tragen. Der Preis versteht sich abzüglich der vom Käufer zu zahlenden Quellensteuer, und der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, eine solche Steuer einzubehalten oder vom Preis abzuziehen.
16. Der Verkäufer ist zu einer (schriftlich zu vereinbarenden) Preisanpassung berechtigt, wenn sich nach Abschluss dieses Vertrages die auf die Ware anwendbaren oder sie betreffenden gesetzlichen oder technischen Normen ändern.
17. Nach Annahme der Bestellung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Erfüllung auszusetzen oder die Lieferung im Rahmen einer Bestellung zurückzuhalten, wenn der Verkäufer nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht zufriedenstellend ist oder dass der Käufer nicht in der Lage sein wird, die gemäß dem Vertrag fälligen und zahlbaren Beträge zu zahlen, oder wenn der Käufer die Zahlung eines fälligen und zahlbaren Betrages nicht leistet ("Aussetzung"). Der Verkäufer wird den Käufer durch eine schriftliche Mitteilung über eine solche Aussetzung informieren.
18. Der Käufer ist verpflichtet, den Preis für die Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung des Verkäufers zu zahlen. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Quittungen für die Zahlung werden nur auf Anfrage ausgestellt.
19. Wenn der Käufer eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, berechtigt:
a) weitere Lieferungen und/oder Leistungen an den Käufer auszusetzen und diese gemäß Ziffer 10 zu kündigen (ohne dem Käufer gegenüber für etwaige Verluste zu haften);
b) nach eigenem Ermessen alle Gelder, die er vom Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag oder anderen Verträgen oder Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anzahlungen oder Sicherheitszahlungen, auf die Zahlung der entsprechenden Rechnung anrechnen; und
c) dem Käufer Zinsen auf den unbezahlten Betrag auf Tagesbasis in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Jahr über der durchschnittlichen Prime Lending Rate der Development Bank of Nova Scotia ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung in Rechnung stellen.
20. Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzubehalten, aufzurechnen oder anderweitig zu kürzen, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt.
21. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.
22. Teillieferungen/-leistungen der bestellten Waren sind zulässig. Wenn die Waren in Teilmengen geliefert/erfüllt werden sollen, stellt jede Lieferung/Erfüllung einen separaten Vertrag dar, und die Nichtlieferung/Erfüllung einer oder mehrerer Teilmengen durch den Verkäufer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen oder jegliche Ansprüche des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teilmengen berechtigen den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.
23. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung zu prüfen und dem Verkäufer innerhalb einer (1) Woche nach Erhalt der Ware etwaige Mängel anzuzeigen. Die Mängelrüge ist mit entsprechenden Nachweisen zu versehen.
24. Zeigt der Käufer dem Verkäufer die Mängel nicht innerhalb von einer (1) Woche nach Erhalt der Ware an, so wird davon ausgegangen, dass er diesen Teil der Ware akzeptiert hat.
25. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Annahme zu verweigern oder ein Angebot abzulehnen wegen (a) Mängeln, die die Verwendung der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen; (b) geringfügigen Abweichungen oder Mängeln, die die Funktion der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen; (c) Gründen, die nicht im Einflussbereich des Verkäufers liegen.
26. Alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung und/oder Abnahme der Ware gehen zu Lasten des Käufers.
27. Der/die Liefertermin(e) kann/können nach dem Ermessen des Verkäufers und durch schriftliche Mitteilung an den Käufer um solche weiteren Zeiträume verlängert werden, die eine Verzögerung, die durch eines der folgenden Ereignisse verursacht wird oder wurde, angemessen berücksichtigen:
a) Höhere Gewalt, wie hierin vorgesehen;
b) Jede Änderung oder Aussetzung des Vertrages gemäß diesen Bedingungen
c) Jede Vertragsverletzung des Käufers;
d) Alle anderen Umstände, bei denen der Verkäufer nach dem Gesetz berechtigt ist, eine Fristverlängerung zu erhalten.
28. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Käufers zurückzuführen sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung einer der Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag ("Verzug des Käufers")). Liegt ein Verzug des Käufers vor, so ist der Verkäufer berechtigt, die ihm durch den Verzug des Käufers entstandenen Mehrkosten zu verlangen.
29. Wenn der Käufer es versäumt, dem Verkäufer zu dem für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt angemessene Lieferanweisungen zu erteilen, kann der Verkäufer unbeschadet aller anderen dem Verkäufer zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel:
a) die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung zu lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung zu stellen; oder
b) die Waren zum besten Preis zu verkaufen, der leicht zu erzielen ist, und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer eine etwaige Unterschreitung des vertraglich festgelegten Preises in Rechnung zu stellen.
30. Der Verkäufer erteilt eine Gutschrift nur für falsch gelieferte/ausgeführte oder zu viel gelieferte Waren oder Teile davon.
31. Die vom Verkäufer festgelegten Kosten für alle Bearbeitungs- und Transportvorgänge sind vom Käufer zu tragen, es sei denn, die Waren wurden falsch oder zu viel geliefert oder diese Kosten sind durch die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers während der Gewährleistungsfrist gemäß diesen Bedingungen entstanden.
32. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren auf den Käufer über, sobald sie geliefert werden.
33. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Waren oder einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Preises der Waren und aller anderen Waren, deren Verkauf an den Käufer vereinbart wurde und für die die Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig ist, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.
34. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen entspricht und frei von Sachmängeln ist.
35. Eine Haftung des Verkäufers nach Ziff. 34 ist ausgeschlossen:
a) in Bezug auf jeden Mangel an den Waren, der sich aus einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation ergibt;
b) in Bezug auf Mängel, die durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers (ob mündlich oder schriftlich), Missbrauch oder Änderung oder Reparatur der Waren ohne Genehmigung des Verkäufers oder unsachgemäße oder unzureichende Wartung durch den Käufer entstehen;
c) wenn die Waren in einer Art und Weise oder unter einem Umstand oder zu einem Zweck verwendet wurden, die der Verkäufer nicht vernünftigerweise annehmen konnte oder die ihm vor Vertragsschluss nicht bekannt waren;
d) wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung bezahlt worden ist;
36. Mit Ausnahme der in Ziffer 34 genannten Garantien schließt der Verkäufer hiermit ausdrücklich alle anderen GARANTIEN, BEDINGUNGEN ODER ANDEREN BESTIMMUNGEN aus, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ANDEREN DARSTELLUNGEN ERGEBEN KÖNNTEN, DIE VOM ODER IM NAMEN DES VERKÄUFERS IN BEZUG AUF DIE WAREN GEMACHT WURDEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS SCHLIESST ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN EIN, DIE SICH SONST AUS EINER BESCHREIBUNG ODER EINEM MUSTER DER WAREN ODER IHRER QUALITÄT ERGEBEN KÖNNTEN.
37. Wird eine berechtigte Reklamation in Bezug auf eine der Waren, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder ihrer Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beruht, dem Verkäufer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen mitgeteilt, besteht die alleinige Haftung des Verkäufers darin, die Waren zu reparieren oder die Waren (oder das betreffende Teil) nach alleinigem Ermessen des Verkäufers kostenlos zu ersetzen oder dem Käufer den Preis der mangelhaften Waren (oder einen verhältnismäßigen Teil des Preises) zu erstatten.
38. Der Nutzen dieser Garantie gilt nur für den Käufer.
39. Ziff. 37 regelt das alleinige und ausschließliche Recht des Bestellers auf alle Gewährleistungsansprüche.
40. Beendigung und/oder Aussetzung von Waren
Für den Fall, dass:
a) der Käufer gegen den Vertrag verstößt; oder
b) der Käufer einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder eine Anordnung oder einen Beschluss für eine solche Liquidation erwirkt oder anderweitig zahlungsunfähig wird oder einen solchen Vorschlag, eine Abtretung oder einen Vergleich zugunsten seiner Gläubiger macht oder ein Konkursverwalter oder ein Verwalter über seine Angelegenheiten bestellt wird oder ein Antrag auf Bestellung eines gerichtlichen Verwalters bei Gericht gestellt wird oder er unter gerichtliche Verwaltung gestellt wird; oder
c) ein Grundpfandgläubiger Besitz von Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers ergreift oder ein Zwangsverwalter darüber bestellt wird; oder
d) der Käufer den Geschäftsbetrieb einstellt oder einzustellen droht;
e) ein Wechsel in der Beherrschung des Käufers eintritt, der sich nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers nachteilig auf die Position, Rechte oder Interessen des Käufers auswirkt. (Für die Zwecke dieser Unterklausel bedeutet "Kontrolle" die Fähigkeit, die Angelegenheiten eines anderen zu lenken, sei es aufgrund eines Vertrages, des Besitzes von Anteilen oder in anderer Weise); oder
f) nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers eine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des Käufers eintritt, die die Fähigkeit des Käufers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag beeinträchtigen kann; oder
g) Der Verkäufer hat die begründete Befürchtung, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird und benachrichtigt den Käufer entsprechend,
ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung (i) bei Eintritt eines jeden der in Ziffer 40 genannten Ereignisse den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrages ohne jegliche Haftung gegenüber dem Käufer auszusetzen.
41. Mit der schriftlichen Benachrichtigung des Verkäufers über eine solche Beendigung oder Aussetzung (i) wird der Preis sofort fällig und zahlbar, wenn die Waren geliefert oder fertiggestellt, aber noch nicht bezahlt wurden, ungeachtet aller vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen, die dem entgegenstehen, und (ii) ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer geleistete Sicherheiten oder gezahlte Gelder einzubehalten und diese Sicherheiten oder Gelder mit den festgestellten Verlusten und Schäden zu verrechnen, die dem Verkäufer gegebenenfalls entstanden sind, oder, wenn es keine solchen Sicherheiten oder vom Käufer gezahlten Gelder gibt, diese anderweitig einzutreiben.
42. Die Beendigung des Vertrages durch den Verkäufer entbindet den Käufer nicht von bestehenden Verpflichtungen, die am oder vor dem Tag der Beendigung entstanden oder fällig sind.
43. Die Rechte und Rechtsmittel, die dem Verkäufer gemäß dem Vertrag gewährt werden, gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, und schränken diese weder ein noch beeinflussen sie sie.
44. Die Erfüllung des Vertrages seitens des Verkäufers ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) alle erforderlichen Exportlizenzen, Genehmigungen, Lizenzen und sonstigen Erlaubnisse vom Käufer bei den zuständigen Behörden für den Bestimmungsort und die beabsichtigte Verwendung der Waren eingeholt werden;
b) Wenn der Verkäufer eine Genehmigung oder Lizenz von einer Regierungs- oder sonstigen Aufsichtsbehörde benötigt, wird diese Genehmigung oder Lizenz dem Verkäufer zum erforderlichen Zeitpunkt erteilt;
45. Der Käufer ist verpflichtet, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrages betreffen (einschließlich aller Gesetze und Verordnungen, die die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Einfuhr von Waren betreffen), einzuhalten und auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen. Der Verkäufer kann die Erfüllung aussetzen, wenn der Käufer gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.
46. Ein Verstoß gegen ein von der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder den Vereinten Nationen verhängtes Embargo durch einen solchen Transfer, durch die Vermittlung von Verträgen über diese Güter oder durch die Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit diesen Gütern liegt nicht vor, auch nicht unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Inlandsgeschäfts und der Verbote der Umgehung dieser Embargos.
47. Soweit dies erforderlich ist, um Behörden oder dem Verkäufer die Durchführung von Exportkontrollprüfungen zu ermöglichen, wird der Käufer auf Anforderung des Verkäufers dem Verkäufer unverzüglich alle Informationen über den jeweiligen Endkunden, den jeweiligen Bestimmungsort und den jeweiligen Verwendungszweck der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie über bestehende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.
48. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Ansprüchen, Verfahren, Klagen, Bußgeldern, Verlusten, Kosten und Schäden freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung von Exportkontrollvorschriften durch den Käufer ergeben oder damit zusammenhängen, und der Käufer hat den Verkäufer für alle daraus resultierenden Verluste und Aufwendungen zu entschädigen.
49 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag und soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers, seines Personals, seiner verbundenen Unternehmen sowie seiner Subunternehmer für Handlungen oder Unterlassungen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Gefährdungshaftung), im Wege des Schadenersatzes oder einer anderen gesetzlichen oder billigen Theorie, nicht den Vertragspreis der Waren;
50. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn (tatsächlich oder erwartet), Nutzungsausfall, Produktionsausfall (einschließlich Verlust von Kohlenwasserstoffen), Verlust von Verträgen, Verlust von Gelegenheiten, Einnahmeverluste, Kapitalkosten, Kosten für Ersatzbeschaffung, Verlust von Firmenwert, Reputationsverlust, Verlust von Informationen oder Daten, Verlust aus Verträgen mit Dritten, Verlust aufgrund von Betriebsunterbrechung, Zinsverluste, Energieverluste, Kosten für gekaufte oder ersetzte Energie, vertragliche Ansprüche Dritter oder jegliche indirekte, zufällige, besondere, strafende, verlässliche, Folge- oder andere Schäden, einschließlich Verluste oder Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Vertrages durch den Verkäufer entstehen und unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einer anderen Rechtstheorie basieren.
51. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig aufgrund einer Verzögerung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet höhere Gewalt jedes unvorhergesehene Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche oder behördliche Maßnahmen, Nichterteilung von Genehmigungen, Feindseligkeiten zwischen Nationen, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, Bürgerkrieg, Aufstand, Blockaden, Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos, Regenstürme, Frost, nationaler Notstand, Erdbeben, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder andere außergewöhnliche Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, Terrorakte, Unfälle, Sabotage, Streiks, Material- oder Versorgungsengpässe, Infektionskrankheiten, Epidemien sowie Reisebeschränkungen oder Reisewarnungen aufgrund solcher Ereignisse. Wenn eine Verzögerung bei der Erfüllung oder eine Nichterfüllung des Vertrages durch die Verzögerung eines Subunternehmers des Verkäufers verursacht wird und außerhalb der Kontrolle und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit des Verkäufers liegt, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für diese Verzögerung.
52. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die höhere Gewalt länger als sechs (6) Monate andauert. In einer solchen Situation sind dem Verkäufer die bereits ausgeführten/gelieferten Waren, die Kosten für vernünftigerweise bestellte Materialien oder Waren, alle anderen Ausgaben, die vernünftigerweise in Erwartung der Fertigstellung der Waren entstanden sind, sowie die angemessenen Kosten für die Entfernung der Ausrüstung des Verkäufers und die Demobilisierung des Personals zu erstatten.
53. Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten, wobei diese Zustimmung von dessen bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen ist. Jeder Versuch einer Abtretung ist unwirksam. Der Verkäufer kann die Erteilung seiner Zustimmung an Bedingungen knüpfen.
54. Der Verkäufer kann alle seine Rechte (einschließlich Forderungen) aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten.
55. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages oder eines Teils des Vertrages ohne vorherige Zustimmung des Käufers an Subunternehmer zu vergeben.
56. Alle in Bezug auf die Lieferung der Waren angegebenen Versandbedingungen entsprechen den Incoterms 2000 oder der jeweils neuesten Version, die von Zeit zu Zeit geändert, ergänzt oder überarbeitet wird.
57. Der Käufer ist verpflichtet, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Nebengesetze, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrages betreffen, einzuhalten und auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu beschaffen und dem Verkäufer auf Verlangen Informationen oder Unterlagen über die Einhaltung der Vorschriften durch den Käufer sowie alle sonstigen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit der Verkäufer die für die Erfüllung des Vertrages geltenden Gesetze, Vorschriften und Anforderungen erfüllen kann.
58. Alle Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen von einer Partei an die andere gerichtet werden müssen oder dürfen, bedürfen der Schriftform und sind von den bevollmächtigten Vertretern der Partei zu unterzeichnen und an den eingetragenen Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die der die Mitteilung machenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt mitgeteilt wurde. Mitteilungen können per E-Mail, Fax, persönlich oder per vorausbezahltem Einschreiben zugestellt werden und gelten als zugestellt:
(i) wenn per E-Mail, Fax oder persönlich, zum Zeitpunkt der Zustellung;
(ii) wenn per vorausbezahltem Einschreiben, 3 Werktage nach Absendung;
59. Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung. Wenn der Verkäufer sein Recht aus dem Vertrag verzögert, abzielt oder sich dafür entscheidet, es nicht durchzusetzen, hat dies keinen Einfluss auf sein Recht, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun.
60. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung so auszulegen, einzuschränken oder, falls erforderlich, abzutrennen, dass die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit beseitigt wird und die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der fraglichen Bestimmung nicht beeinträchtigt wird, sondern in vollem Umfang in Kraft bleibt und wirksam ist.
61. Keine Bedingungen überdauern den Ablauf oder die Beendigung des Vertrages, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen.
62. Der Vertrag (einschließlich dieser Bedingungen) unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jede Partei erklärt sich hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Provinz- oder Bundesgerichte von Ontario, Kanada, einverstanden, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bedingungen und/oder der Erfüllung des Vertrages zusammen mit allen anderen Streitigkeiten, die zwischen ihnen bestehen könnten, zu entscheiden.
63. Nichts in diesen Bedingungen oder in der Spezifikation der Waren ist so auszulegen, dass es den Verkäufer einschränkt oder verbietet, Waren an andere Personen zu verkaufen, einschließlich Personen, die mit dem Käufer in Wettbewerb stehen könnten.